Mietverwaltung von Sondereigentum.
Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, diese vermieten,
die Verwaltung aber selber nicht erledigen möchten, bieten wir die sogenannte
Sondereigentumsverwaltung ihrer Wohnung an.
Hierzu gehören alle Aufgaben einer Mietverwaltung und, falls gewünscht,
auch die Vertretung des Eigentümers im Rahmen seiner Stellung als Mitglied
in der jeweiligen Eigentümergemeinschaft.
Insbesondere handelt es sich um:
Die Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
Vermietung der Wohnung und Abschluss des Mietvertrages
Durchführung von Mieterhöhungen, Mieteneinzug und Mahnwesen
Veranlassung der Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb des Sondereigentums
Mietnebenkostenabrechnung im Anschluss an die Abrechnung des WEG-Verwalters
Veranlassung der Entrichtung der laufenden Wohngeldzahlungen an die WEG
Führung sämtlichen die Wohnung betreffenden Schriftverkehrs für
den Eigentümer
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