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Fax: +49 30 -80 57 53 39
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Bei Grundstücksgeschäften ist für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung immer ein Notar muss. Er prüft und sieht das Grundbuch ein, formuliert einen Kaufvertragstext und vereinbart einen Beurkundungstermin mit allen Beteiligten. Nach Abschluss des Vertrages informiert der Notar das Finanzamt, den Gutachterausschuss, die zuständige Gemeinde und das Grundbuchamt. Auch Löschungsunterlagen und weitere gesetzlich erforderliche Genehmigungen holt der Notar ein. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung).
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Notarkosten |
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Wie hoch sind die Notarkosten?
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Was muß ich alles beachten und bedenken...
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